Interessierte Apotheken

Apotheken

Wie funktioniert´s?

Welche Kosten fallen für die Apotheke an?



Die gesetzlichen Voraussetzungen


Die fachliche Qualifikation der spanischen Apotheker wird ohne weitere Prüfung in Deutschland und EU-weit anerkannt. Er/Sie muss aber  - zumindest in den meisten Bundesländern - einen fachbezogenen Sprachtest auf B2/C1 Niveau bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bestehen, um auch seine Deutsche Approbation zu erlangen. Abhängig von der jeweiligen Bezirksregierung wird als Zugangsvoraussetzung für diesen Sprachtest ein B2- oder C1-Schein verlangt.

Sie haben ihre Approbation als Apotheker/in in Spanien und auch mindestens einen B1-Schein-Deutsch erlangt und verfügen somit über gute Grundkenntnisse der Deutschen Sprache. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben  benötigen sie aber noch einen oder zwei zusätzliche Sprachkurse  um den Sprachtest bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung beantragen, bestehen und so die Deutsche Approbation zeitnah erlangen zu können. 

Diese Kurse werden von den verschiedensten Sprachschulen  meist als Intensivkurse mit 20h/ Woche angeboten und dauern jeweils ca. 3 Monate, also B2 und C1 (falls notwendig) zusammengenommen, ca. 6 Monate.


Die Kandidaten

Der spanische Apotheker/in beginnt in einer Deutschen Apotheke als „Hospitant/in“ mit einem Mindestgehalt von 900,-€ brutto. Dafür leistet er 20 h/ Woche mit der Möglichkeit einen Intensiv- B2 (und, falls nötig, einen C1-Sprachkurs) in seiner freien Zeit zu besuchen und zu bestehen. Dieses ist im Normalfall beim B2 in 3 Monaten  bzw. bei B2 und C1 zusammen in ca. 6  Monaten zu schaffen, ausreichend Zeit um sich bei einem „moderaten“ Gehalt auch in der Apotheke einzuarbeiten und sich mit den „Besonderheiten“ des Deutschen Apothekenwesens vertraut zu machen.

Schafft er/sie den B2 oder C1-Schein und im Anschluss den Sprachtest bei der zuständigen Behörde, wird er/sie von der Apotheke mit einem Approbierten-Tarifgehalt und einer Vertragslaufzeit von mind. 1 Jahr übernommen, um beiden Seiten ein Mindestmass an Planungssicherheit zu geben.  

Sollte der Kandidat/in innerhalb von max. 9 Monaten nach Beginn der „Hospitantenzeit“ nicht die Approbation erlangt haben, kann die Apotheke die „Hospitation“ zu den vereinbarten Konditionen verlängern oder das Arbeitsverhältnis beenden.  

Die spanischen Kandidaten sind mit diesen Bedingungen einverstanden, so dass alle Beteiligten einschätzen können mit welcher Erwartungshaltung sie in einem Vorstellungsgespräch konfrontiert werden.

Welche Kosten fallen für die Apotheke an?


    A
nteilige Flug - und Hotelkosten für ein Vorstellungsgespräch (100,-€, direkt an   


       den Kandidaten nach dem Vorstellungsgespräch)


900,- € brutto Mindestgehalt/ Monat während der "Hospitation" für den Kandidaten   


Honorar Solufarma: 2.500,-€ - 3.500,-€ + MwSt. je nach Qualifikation des span. Apothekers

(50% zu Beginn der "Hospitation" des Kandidaten/50% bei erfolgreicher Übernahme als    ApothekerIn)


Sonstige Unterstützung für den Kandidaten während der "Hospitation": Sprachkurs, Wohnung, etc. sind natürlich sehr willkommem und erhöhen die Chance, den Kandidaten verpfichten zu könen.

Die Vereinbarung beruht auf folgendem Modell